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Aktenzeichen VII 414/30

Datum 05.06.1931

Leitsatz 1. Welches ist die anfechtbare Rechtshandlung, durch die etwas aus dem Vermögen des späteren Gemeinschuldners weggegeben worden ist, wenn dieser ausstehende Forderungen in anfechtbarer Weise abgetreten, sie demnächst aber im Auftrage des neuen Gläubigers eingezogen und die empfangenen Beträge an den letzteren abgeliefert hat? 2. Wie ist zu entscheiden, wenn sodann nach Eröffnung des Konkursverfahrens der Konkursverwalter selbst noch auf Grund des Auftragsverhältnisses tätig geworden ist, indem er abgetretene Forderungen einzog und empfangene Beträge an den neuen Gläubiger abführte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085090046

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