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Aktenzeichen VII 407/30

Datum 30.06.1931

Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn eine Stadtgemeinde bei ihrem Ausscheiden aus dem Kreisverbande diesem gegenüber die Verpflichtung übernommen hat, zu den Unterhaltungskosten für gewisse Straßen des Kreises beizutragen, und der Kreis Zahlung einer fällig gewordenen Rate verlangt? 2. Zur Auslegung des über das Ausscheiden der Stadtgemeinde abgeschlossenen Vertrags.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085190144

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