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Aktenzeichen V B 7/31
Datum 24.09.1931
Leitsatz Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des Grundbuchs auf den Veräußerer, wenn bei der Auflassung mehrerer Trennstücke eines Grundstücks an verschiedene Erwerber die Parzellennummern verwechselt und daraufhin die Erwerber zunächst auf falschen Grundbuchblättern als Eigentümer eingetragen worden sind, nunmehr aber auf den richtigen Blättern eingetragen werden sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085350279
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