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Aktenzeichen III 366/30
Datum 29.09.1931
Leitsatz 1. Erlangen Angestellte preußischer Gemeinden und Gemeindeverbände schon durch die Übertragung obrigkeitlicher Befugnisse auf sie Beamteneigenschaft trotz der Vorschrift in § 1 Satz 2 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899? 2. Zum Begriff der vorübergehenden Dienstleistungen im Sinne des § 2 dieses Gesetzes. 3. Unter welchen Voraussetzungen bedarf es der Entscheidung einer streitigen Rechtsfrage durch das Plenum des Reichsgerichts?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464086020017
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