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Aktenzeichen VI 337/31
Datum 04.02.1932
Leitsatz 1. Bedarf es bei der Restitutionsklage des Antritts und der Erhebung des Urkundenbeweises auch dann, wenn die Parteien über das Vorhandensein und den Inhalt der neu aufgefundenen Urkunde einig sind und das Gericht der Überzeugung ist, daß ihre Angaben der Wahrheit entsprechen? 2. Über den Antritt des Urkundenbeweises.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087160123
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