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Aktenzeichen VI 472/31

Datum 01.02.1932

Leitsatz Hat der Konkursverwalter -- gegebenenfalls der Gemeinschuldner -- einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Leistungen, die auf Grund eines Grundstückskaufvertrags bewirkt wurden, der deshalb nicht zur Ausführung gelangte, weil der Konkursverwalter die Erfüllung ablehnte? Wie verhält sich dieser Anspruch zum Schadensersatzanspruch des Gegners? Nach welchen Vorschriften findet in solchem Falle die Auseinandersetzung wegen der Nutzungen und Verwendungen statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640871F0167

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