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Aktenzeichen I 162/31

Datum 20.02.1932

Leitsatz Wie sind die dem beigeordneten Rechtsanwalt einer armen Partei aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren zu berechnen, wenn das Armenrecht der Partei nur zu einem Bruchteil bewilligt worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087210177

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