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Aktenzeichen IV 180/31

Datum 08.02.1932

Leitsatz Ist der Beschluß, durch den eine Entmündigung wegen Verschwendung ausgesprochen wird, dem zu Entmündigenden selbst oder dem von ihm für das Entmündigungsverfahren bestellten Prozeßbevollmächtigten zuzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087220182

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