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Aktenzeichen V 302/31

Datum 27.02.1932

Leitsatz 1. Verliert der Grundstückseigentümer den Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung, wenn er das von einer Freiflächenausweisung betroffene Grundstück freihändig an die Gemeinde veräußert? 2. Sind die in der Notverordnung vom 5. Juni 1931 enthaltenen Vorschriften über die Gewährung von Entschädigung für Freiflächenausweisungen auch insoweit rechtsgültig, als sie sich rückwirkende Kraft beilegen? 3. Zur Auslegung dieser Vorschriften.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087300261

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