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Aktenzeichen III 170/31
Datum 26.02.1932
Leitsatz Inwieweit mußte ein Notar, der im Juni 1925 über die Aufwertbarkeit von Hypotheken Auskunft erteilte, dabei das in Aussicht stehende Aufwertungsgesetz berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640873D0321
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