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Aktenzeichen III 170/31

Datum 26.02.1932

Leitsatz Inwieweit mußte ein Notar, der im Juni 1925 über die Aufwertbarkeit von Hypotheken Auskunft erteilte, dabei das in Aussicht stehende Aufwertungsgesetz berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640873D0321

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