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Aktenzeichen VI 447/31

Datum 07.03.1932

Leitsatz 1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, wenn ein Veräußerungsverbot gegen den Käufer erlassen wird, dem zwar die Auflassung erteilt, der aber noch nicht als Eigentümer eingetragen worden ist? 2. Hat die im § 185 Abs. 2 BGB. für den Erwerb des Gegenstandes bestimmte Rechtsfolge rückwirkende Kraft? 3. Hat die Aufhebung der eine Eintragung im Grundbuch zurückweisenden Verfügung durch das Beschwerdegericht Einfluß auf Eintragungen, die in der Zwischenzeit zugunsten Dritter erfolgt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087490378

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