zurück
Aktenzeichen VIII 11/32
Datum 21.03.1932
Leitsatz Schützt die Vorschrift des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB. den Gläubiger auch dagegen, daß der Bürge den Rechtsübergang zum Nachteil anderer Forderungen desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner als der verbürgten geltend macht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088080040
zurück