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Aktenzeichen VIII 11/32

Datum 21.03.1932

Leitsatz Schützt die Vorschrift des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB. den Gläubiger auch dagegen, daß der Bürge den Rechtsübergang zum Nachteil anderer Forderungen desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner als der verbürgten geltend macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088080040

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