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Aktenzeichen VI 477/31
Datum 04.04.1932
Leitsatz 1. Hat der Pächter nach dem Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 ein Vorkaufsrecht auch dann, wenn das Siedlungsunternehmen das Pachtgrundstück freihändig erworben hat? 2. Besteht das Vorkaufsrecht des Pächters auch an Flächen, die er nicht in Pachtbesitz gehabt hat? 3. Ist auf das Vorkaufsrecht des Pächters § 508 BGB. anwendbar? Wie ist danach zu verfahren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640880B0052
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