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Aktenzeichen II 478/31

Datum 29.04.1932

Leitsatz 1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die Verjährungsunterbrechung durch Klagerhebung? 2. Von wann ab beginnt in solchem Fall die neue Verjährung zu laufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088280193

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