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Aktenzeichen VIII 108/32

Datum 23.05.1932

Leitsatz Steht dem Mieter das Kündigungsrecht nach der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 auch dann zu, wenn er in dem langfristig geschlossenen Mietvertrage darauf verzichtet hat, von einer durch gesetzliche Bestimmungen ermöglichten Änderung der Vertragsbedingungen Gebrauch zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640882E0223

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