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Aktenzeichen II 438/31

Datum 03.05.1932

Leitsatz 1. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Kartellverträgen mit langfristiger Bindung. 2. Wann ist eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft auf bestimmte Zeit eingegangen? 3. Inwieweit kann der Mehrheit der Mitglieder einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft oder einem ihrer Organe die Beschlußfassung über solche Fragen übertragen werden, die nicht in den Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung fallen? 4. Kann eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft Mitglied einer anderen ebensolchen Gesellschaft werden? 5. Wie steht es in solchem Fall mit dem Kündigungsrecht der einzelnen Gesellschafter der beigetretenen Gesellschaft gegenüber der Ober-Gesellschaft? 6. Bildet bei der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft Interessenwiderstreit einen Grund zur Ausschließung vom Stimmrecht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088310236

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