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Aktenzeichen V 56/32

Datum 28.05.1932

Leitsatz 1. Hat der Gläubiger, der seine Buchhypothek auf Grund einer in der Rückwirkungszeit geleisteten Zahlung abgetreten hat, gegen den Erwerber, auf den die Hypothek erst nach dem 13. Februar 1924 im Grundbuch umgeschrieben worden ist, auch dann einen Ausgleichsanspruch, wenn die Abtretungsurkunde erst nach Inkrafttreten der Dritten Steuernotverordnung ausgestellt wurde? 2. Kann nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Ersteher gegenüber einem Pfändungsgläubiger, der zwischen Zuschlag und Verteilungstermin den Anspruch eines Hypothekengläubigers auf Befriedigung aus dem Erlös gepfändet hat und dem die Forderung aus dem die Hypothek deckenden Bargebot übertragen wurde, aufrechnen mit einer ihm gegen den früheren Hypothekengläubiger zustehenden persönlichen Forderung, die schon zur Zeit der Pfändung bestand?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640883F0321

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