Aktenzeichen III 297/31
Datum 27.05.1932
Leitsatz 1. Kann die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen die Errichtungsgemeinden eines Arbeitsnachweisamts, das in die Reichsanstalt eingegliedert worden ist, den Anspruch auf Zuführung nicht verausgabter Beitragsmittel im ordentlichen Rechtsweg verfolgen? 2. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn die Reichsanstalt von den Errichtungsgemeinden Erstattung fehlender Beitragsmittel mit der Begründung fordert, die Verwaltungsgemeinde habe durch ungenügende Beaufsichtigung der Angestellten des Arbeitsnachweisamts die Veruntreuung erhobener Beiträge ermöglicht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089190133
zurück