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Aktenzeichen IV B 12/32
Datum 14.07.1932
Leitsatz 1. Kann in der bloßen Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins von seiten des Nachlaßrichters eine beschwerdefähige Verfügung liegen? 2. Bedarf ein nach dem Tode des ersten Ehegatten eröffnetes und seinem Inhalt nach verkündetes gemeinschaftliches Testament der nochmaligen Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des Überlebenden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089290222
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