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Aktenzeichen I 115/32

Datum 05.10.1932

Leitsatz Ist der Inhalt eines Durchkonnossements über eine See- und anschließende Binnenschiffs-Beförderung für denjenigen maßgebend, der an Stelle der Reederei des Seeschiffes auf Grund des Durchkonnossements die Waren aus dem Seeschiff in das Binnenschiff umgeladen und das für das Binnenschiff gezeichnete Flußkonnossement (Ladeschein) in Empfang genommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089370301

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