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Aktenzeichen II 90/32

Datum 25.10.1932

Leitsatz 1. Ist der Handelsmäkler, der einen Kauf "Kasse gegen Lagerschein" vermittelt, dem Käufer gegenüber verpflichtet, sich vom Vorhandensein der verkauften Ware zu überzeugen? 2. Ist er dem Käufer zur Mitteilung verpflichtet, wenn er nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit Kenntnis vom Nichtvorhandensein der Ware erhält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A110094

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