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Aktenzeichen VIII 371/32

Datum 28.11.1932

Leitsatz 1. Kann der Untermieter, der nach dem 15. Juli 1931 in den vor diesem Tage abgeschlossenen Mietvertrag des Hauptmieters als Mitmieter eingetreten ist, nach Kap. III § 1 des Zweiten Teils der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 kündigen? Steht das Kündigungsrecht dem anderen Mitmieter zu? 2. Über das Kündigungsrecht von Mitmietern.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A200183

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