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Aktenzeichen III 412/31

Datum 11.10.1932

Leitsatz Bedeutet die zu späte Ablehnung des für die Berufungsinstanz nachgesuchten Armenrechts auch dann einen unabwendbaren Zufall nach § 233 ZPO., wenn die Partei, objektiv betrachtet, nicht arm im Sinne des § 114 ZPO. ist, sich aber für arm hielt und halten durfte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A2C0247

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