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Aktenzeichen VII 214/32

Datum 18.11.1932

Leitsatz 1. Tritt ein Schiedsvertrag außer Kraft, wenn der in dem Vertrage zur Ernennung des Obmanns für das Schiedsgericht Berufene die Vornahme der Ernennung verweigert? 2. Kann die Erklärung, mit der die Weigerung ausgesprochen wird, widerrufen werden? 3. Zur Auslegung einer solchen Erklärung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408A390341

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