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Aktenzeichen IV 243/32

Datum 05.12.1932

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann das mit der Klage auf Zahlung des Aufwertungsbetrags einer hypothekarisch gesicherten Forderung befaßte Gericht eine Entscheidung über den Grund des Anspruchs treffen? 2. Ist im Falle der nachträglichen Änderung der Bezeichnung des persönlichen Schuldners erforderlich, daß die ursprünglich angegangene Aufwertungsstelle auch für den neu benannten Schuldner örtlich zuständig ist? 3. Nach welchem Recht richtet sich die Aufwertung einer durch Hypothek an einem Danziger Grundstück gesicherten Forderung? 4. Zur Frage des Verzichts auf den Aufwertungsanspruch. 5. Ist gegenüber hypothekarisch gesicherten Forderungen der Verwirkungseinwand zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B100076

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