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Aktenzeichen VII 312/32

Datum 10.01.1933

Leitsatz 1. Zum Begriff der Enteignung. 2. Kann ein Gesetz, das seine Geltungsdauer im voraus auf eine bestimmte Reihe von Jahren festlegt, subjektive Rechte für solche Wirtschaftskreise begründen, die an den durch das Gesetz getroffenen allgemeinen Anordnungen beteiligt sind und im Vertrauen auf die festbestimmte Geltungsdauer geschäftliche Maßnahmen treffen, insbesondere Geldmittel in ihren Unternehmungen festlegen? 3. Ist der Gesetzgeber durch eine solche Befristung eines früheren Gesetzes gehindert, vor Ablauf der Geltungsdauer aus allgemeinen Rücksichten jenem Gesetze widersprechende Anordnungen zu treffen, denen alle Staatsbürger gleichmäßig unterworfen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408B200177

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