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Aktenzeichen I 273/83

Datum 07.07.1883

Leitsatz 1. Ist für die Beerbung das Recht der Staatsangehörigkeit, oder des letzten Wohnsitzes des Erblassers maßgebend? 2. Einwirkung des Satzes: "locus regit actum" beim Widerrufe letztwilliger Verfügungen. 3. Form des Widerrufes eines schriftlichen Testamentes durch Zerstörung der Urkunde, insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Exemplare des Testamentes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400E2B0183

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