Aktenzeichen I 17/33
Datum 24.05.1933
Leitsatz 1. Ist die Zustellung einer Urteilsausfertigung deshalb unwirksam, weil die Ausfertigung vor Verkündung des Urteils oder -- im Falle des § 7 EntlVo. -- vor der Zustellung der Urteilsformel erteilt wurde? 2. Ist die Zustellung einer Urteilsausfertigung deshalb unwirksam, weil auf der zugestellten Ausfertigung der Vermerk über die Verkündung des Urteils oder deren Ersatz gemäß § 7 EntlVo. fehlt? 3. Über Aufnahme eines ausgesetzten Verfahrens seitens des Rechtsnachfolgers durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung. 4. Findet § 517 ZPO. auf den Fall Anwendung, daß ein vor dem Tode einer Partei verkündetes Urteil nach Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens durch ein zweites die Rechtsnachfolge feststellendes Urteil ergänzt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C3D0348
zurück