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Aktenzeichen VI 19/33

Datum 16.03.1933

Leitsatz 1. Haftet der Staat aus einem Unfall beim Betrieb eines von einem Polizeibeamten geführten Polizeistreifenkraftwagens nur als Halter des Fahrzeugs oder auch auf Grund des nach § 18 KFG. zu vermutenden Verschuldens des Kraftwagenführers? 2. Darf ein solcher Anspruch, wenn die Revisionssumme fehlt, in der Revisionsinstanz daraufhin geprüft werden, ob das Berufungsurteil den § 7 KFG. oder den § 831 BGB. verletzt? 3. Ist bei einem Zusammenstoß zweier Kraftwagen der Halter des einen dem Halter des anderen Wagens zur Ausgleichung desjenigen Schadens verpflichtet, den letzterer dadurch erleidet, daß er den Insassen des ersten Wagens den ihnen aus dem Unfall entstandenen Schaden ersetzen muß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408C490415

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