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Aktenzeichen VII 22/33
Datum 19.05.1933
Leitsatz 1. Ist der Streit darüber, ob ein zur Beilegung eines Prozesses geschlossener Vergleich wegen angeblicher Geisteskrankheit einer an seinem Abschluß beteiligten Person unwirksam ist, in einem besonderen Rechtsstreit auszutragen? 2. Zur Anwendung des § 139 BGB., wenn geltend gemacht wird, ein am Abschluß eines Vertrages Beteiligter sei geisteskrank gewesen. 3. Zur Frage der Beweislast im Rahmen des § 139 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D090104
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