zurück

Aktenzeichen IV B 31/33

Datum 22.06.1933

Leitsatz Unterliegt die Anfechtbarkeit einer die Berufung als unzulässig verwerfenden Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem Ehescheidungsverfahren der einschränkenden Vorschrift der Rechtspflege-Notverordnung vom 14. Juni 1932 auch dann, wenn die Entscheidung -- z. B. wegen Unterbrechung des Verfahrens -- überhaupt nicht erlassen werden durfte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D270306

Download PDF

zurück