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Aktenzeichen IV B 31/33
Datum 22.06.1933
Leitsatz Unterliegt die Anfechtbarkeit einer die Berufung als unzulässig verwerfenden Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem Ehescheidungsverfahren der einschränkenden Vorschrift der Rechtspflege-Notverordnung vom 14. Juni 1932 auch dann, wenn die Entscheidung -- z. B. wegen Unterbrechung des Verfahrens -- überhaupt nicht erlassen werden durfte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D270306
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