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Aktenzeichen V 106/33
Datum 20.09.1933
Leitsatz 1. Fällt unter die Vorschrift des § 1 des Grundbuchbereinigungsgesetzes auch die bloße Berichtigung aufwertungsrechtlicher Unrichtigkeiten der Aufwertungseintragung? 2. Ist durch § 19 des Grundbuchbereinigungsgesetzes die Vorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 1 AufwG. rückwirkend außer Kraft gesetzt? 3. Zur Anwendung des § 22 Abs. 2 Satz 1 AufwG.; Beweislast. 4. Können die Gläubiger nachträglich entstandener selbständiger Teilhypotheken zur Einwilligung in eine Grundbuchberichtigung in Ansehung der ehemaligen ungeteilten Hypothek gesamtschuldnerisch verurteilt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408D370379
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