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Aktenzeichen IV 178/33

Datum 28.09.1933

Leitsatz Zur Auslegung des § 1435 BGB. In welchem Zeitpunkt muß die den Dritten schützende Unkenntnis von der Ausschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes vorhanden sein, wenn er mit einem der Ehegatten einen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfenden Vertrag schließt? Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder in dem der Genehmigung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E0A0059

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