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Aktenzeichen VI 204/205/33

Datum 23.10.1933

Leitsatz 1. Kann der Inhalt einer Zeugenaussage zur Begründung einer gegen den Zeugen gerichteten Unterlassungsklage verwendet werden? 2. Wieweit steht dem Zeugen für seine Aussage der Schutz des § 193 StGB. zu? 3. Wie hat der vernehmende Richter die vorbereitende Niederschrift einer Zeugenaussage zu behandeln? 4. Läßt sich der Anspruch auf Schmerzensgeld herleiten aus einer Verletzung der Ehre des Geschädigten, die einen Schaden an seiner Gesundheit zur Folge gehabt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E130116

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