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Aktenzeichen II 112/33

Datum 03.11.1933

Leitsatz Darf eine bestrittene Klagforderung ohne Prüfung ihres Bestehens mit der Begründung, sie sei jedenfalls durch die vom Beklagten hilfsweise erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung getilgt, dann abgewiesen werden, wenn die Gegenforderung zugleich zum Gegenstand einer Widerklage gemacht worden ist, die Abweisung der Klage durch Teilurteil erfolgt und die Entscheidung über die Widerklage dem Schlußurteil vorbehalten wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E1F0175

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