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Aktenzeichen I 138/33

Datum 15.11.1933

Leitsatz 1. Kann das Gericht, nachdem es zwei Prozesse zur gemeinschaftlichen Verhandlung verbunden und nachdem dann für beide eine einheitliche Verhandlung stattgefunden hat, ohne förmlichen Trennungsbeschluß in jedem von beiden ein besonderes Urteil erlassen? 2. Zur Berechnung der Revisionssumme in einem solchen Fall.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E2C0255

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