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Aktenzeichen II 231/33

Datum 12.01.1934

Leitsatz 1. Haftet der Geschäftsübernehmer auch für die Kosten eines gegen den früheren Geschäftsinhaber anhängig gewordenen Rechtsstreits wegen einer Geschäftsverbindlichkeit? 2. Wie wirkt die gegenüber dem ursprünglichen Schuldner eingetretene Unterbrechung der Verjährung, die zur Zeit der Schuldübernahme noch fortdauert, auf die Verpflichtung des Übernehmers? 3. Gehört die Protestfrist zur "Form" der Handlungen im Sinne von Art. 86 WO?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F190154

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