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Aktenzeichen V 67/33

Datum 17.01.1934

Leitsatz Greift die Vorschrift des § 14 der Aufwertungsnovelle v. 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171) durch gegenüber dem Rechtsnachfolger des ablösenden Ersterwerbers wenn beide personengleich sind, und wenn beide das ehemals belastete Grundstück vor dem Inkrafttreten der Novelle erworben hatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F210202

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