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Aktenzeichen IV 383/33
Datum 08.02.1934
Leitsatz Beginnt die Ausschlußfrist des § 1571 Abs. 1 Satz 1 BGB. mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der eine Ehegatte Kenntnis von einem Ehebruch des anderen Ehegatten erlangt, oder erst dann, wenn er die Person des Ehebrechers erfährt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F340305
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