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Aktenzeichen VII 262/33

Datum 09.03.1934

Leitsatz 1. Hat das Revisionsgericht die §§ 1025, 1027 ZPO. in der ihnen durch das Gesetz vom 27. Oktober 1933 gegebenen Neufassung auf Schiedsgerichtsklauseln anzuwenden, die nicht vereinbart, sondern durch Satzung angeordnet worden sind, wenn das Berufungsurteil vor dem 1. Januar 1934 verkündet worden ist? 2. Kann die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die guten Sitten verstoßen, wenn die Schiedsgerichtsklausel auf der Änderung einer Verbandssatzung beruht, mit der bezweckt wurde, einen bereits schwebenden Streitfall zu treffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090140096

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