Aktenzeichen I 165/33
Datum 21.03.1934
Leitsatz 1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe erteilt hat, daß die Erteilung von Unterlizenzen seiner Zustimmung bedürfe, von dem Patentverletzer eine angemessene Lizenzgebühr als Schadensersatz beanspruchen? 2. Zur Berechnung der als Schadensersatz wegen Patentverletzung zu zahlenden angemessenen Lizenzgebühr. Ist dabei auch der Wert sog. neutraler Teile zu berücksichtigen? Kommt die Werterhöhung in Betracht, welche die das Patent verletzenden Anlagen durch die Benutzung eigner Patente des Verletzers erfahren? 3. Vermag die Rechtskraft eines zur Rechnungslegung verurteilenden Erkenntnisses die Höhe des Schadensersatzes zu beeinflussen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090240187
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