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Aktenzeichen VI 35/34
Datum 09.04.1934
Leitsatz 1. Kann einem Beamten, der wegen eines Unfalls in den Ruhestand versetzt worden ist, von dem Schädiger entgegengehalten werden, daß der Beamte die Versetzung in den Ruhestand selbst verschuldet habe? 2. Welche Einwendungen können noch nach der Rechtskraft eines Feststellungsurteils erhoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640902A0220
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