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Aktenzeichen VII 29/34
Datum 28.09.1934
Leitsatz Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über eine vor dem Schiedsgericht erklärte Ablehnung eines Schiedsrichters zu entscheiden, wenn es vor dem Erlasse des Schiedsspruchs nicht mehr zu einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 1045 ZPO. gekommen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091210171
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