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Aktenzeichen V 168/34

Datum 06.10.1934

Leitsatz 1. Darf ein (preußischer) Notar die Vollstreckungsklausel zu einer von ihm aufgenommenen Urkunde erteilen, nachdem er als Rechtsanwalt den Vollstreckungsauftrag des Gläubigers angenommen hat? 2. Welche Rechtslage tritt ein, wenn ein kraft Gesetzes ausgeschlossener Notar die Vollstreckungsklausel erteilt hat? 3. Zum ursächlichen Zusammenhang zwischen einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung des Notars und dem entstandenen Schaden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091290199

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