Aktenzeichen VI 281/34
Datum 25.10.1934
Leitsatz 1. Kann nach Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren, später abgeänderten Teilurteils Schadensersatz auf Grund des § 717 Abs. 2 ZPO. im weiteren Verfahren noch verlangt werden, nachdem über den Teilanspruch rechtskräftig erkannt worden ist? 2. Zur Berechnung des Streitwerts für einen solchen Antrag. 3. Gehören die Kosten für die Beschaffung einer Sicherheit zur Durchführung der Zwangsvollstreckung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und des Rechtsstreits? 4. Kann für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags beim Schwanken der Grundstückspreise der Schadensberechnung ein Durchschnittswert zugrundegelegt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640913C0296
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