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Aktenzeichen V 347/34

Datum 18.01.1935

Leitsatz Ist es für das Ablösungsrecht und den Rechtsübergang nach den §§ 1150, 268 BGB. Voraussetzung, daß die Befriedigung des Gläubigers zum Zwecke der Abwendung einer Vollstreckungsgefahr erfolgt, die den Ablösenden mit dem Verlust eines Rechts am Gegenstande der Vollstreckung bedroht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092320317

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