Aktenzeichen II 266/34
Datum 18.01.1935
Leitsatz 1. Welchen Voraussetzungen muß ein ausländisches Warenzeichen entsprechen, um in die deutsche Zeichenrolle eingetragen zu werden? 2. Welche rechtliche Bedeutung besitzt die erschöpfende Aufzählung sämtlicher Zurückweisungs- und Löschungsgründe für Warenzeichen in Art. 6 Abs. 2 der Pariser Verbandsübereinkunft (in der Haager Fassung)? 3. Nach welchem Recht bestimmt sich, ob eine Marke im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 das. gegen die öffentliche Ordnung verstößt? 4. Betrifft die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 WZG. die öffentliche Ordnung? 5. Über die Rechtswirkungen einer international registrierten Marke für das Gebiet des Deutschen Reichs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092330325
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