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Aktenzeichen VII 313/34

Datum 01.02.1935

Leitsatz Kann den Schiedsrichtern von den Schiedsparteien, den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die Befugnis übertragen werden, über die Auseinandersetzung und die dabei entstandenen Streitigkeiten auch in der Weise zu entscheiden, daß statt der Geschäftsauflösung die Gesellschaft in einer anderen Rechtsform fortgesetzt werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093040022

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