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Aktenzeichen V B 3/35

Datum 20.02.1935

Leitsatz Wie ist hinsichtlich des Nachweises der Zahlung der Prozeßgebühr zu verfahren, wenn die Frist dazu versäumt, darauf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und hierbei die Nachholung des Nachweises durch ein Armenrechtsgesuch ersetzt worden war, dann aber die Bewilligung des Armenrechts abgelehnt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640930E0091

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