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Aktenzeichen IV 177/34

Datum 21.02.1935

Leitsatz 1. Ist für den Anspruch auf Abänderung der Geldbezüge aus einem Altenteilsvertrage der Rechtsweg zulässig? 2. Hat das Gericht bei der Entscheidung über einen solchen Anspruch das Gesetz vom 18. August 1923 anzuwenden? 3. Über die Voraussetzungen für die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen nach dem Gesetz vom 18. August 1923.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640930F0094

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